Du kannst die Ausbildung problemlos neben Hauptberuf oder Studium absolvieren, da die Stunden größtenteils Freitags und Samstags stattfinden.
Die Pflicht-Praxisstunden kannst du in München-Riem während unserer Gruppenkurse und auch manchmal im Einzeltraining absolvieren. Sollte es vorkommen, dass du es nicht schaffst, alle 60 Pflichtstunden in den 8 Monaten zu absolvieren, da die Hundeschule ausgefallen ist (z.B. wegen Lockdown), darfst du den Zeitraum ausnahmsweise überziehen, wenn der Ausfall mindestens 4 Wochen gedauert hat. Natürlich kannst du, wenn zeitlich möglich, auch mehr als die vorgebenen Pflicht-Praxisstunden innerhalb des Ausbildungszeitraumes absolvieren, ganz ohne Zusatzkosten (hier jedoch ohne Platzgarantie, wenn schon zu viele Azubis bei einem Einzeltraining mitlaufen). Solltest du die Praxisstunden oder die Hausaufgaben nicht innerhalb des Ausbildungszeitraums absolviert haben, können wir dir leider keine Verlängerung anbieten - wir setzen eigenverantwortliches Arbeiten voraus und bieten über die 8 Monate weit mehr als 60 mögliche Praxisstunden an, so dass ein Absolvieren bei ausreichender Motivation deinerseits problemlos möglich ist. Bitte beachte, dass es im Winter kalt ist, im Sommer heiß ist und wir auch oftmals im Regen draußen stehen - so sieht der Job eines Hundetrainers aus und wird gerne unterschätzt.
Die Theorie inklusive Tests arbeitest du schriftlich und als Seminar-Aufzeichnung (Online-Download) selbstständig durch und bist somit sehr flexibel in der Zeiteinteilung. Lediglich zur Abschlussprüfung sind zwei individuelle Termine notwendig.
Nein, für die Ausbildung benötigst du keinen eigenen Hund.
Da wir eine mobile Hundeschule sind und manchmal auch aggressive Hunde teilnehmen, können eigene Hunde zudem nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mitgebracht werden. Bei Einzelstunden
ist das Mitbringen von Hunden generell nicht möglich, außer, dieser ist zum Einsatz als Übungshund geeignet.
In der Regel nicht. Unsere Trainingswiese in Riem ist öffentlich erreichbar.
Ein Auto ist daher KEINE Voraussetzung für die Ausbildung und wird nur benötigt, wenn Hausbesuche oder manche Einzelstunden ohne öffentliche Anbindung anstehen. An diesen musst du jedoch nicht verpflichtend teilnehmen - du entscheidest frei, wann und in welchen Kursen du deine Praxisstunden absolvierst.
Die Ausbildung eignet sich natürlich hervorragend für angehende Hundetrainer, du kannst sie aber auch nur für dich zur Wissenserweiterung, also praktisch "Just for fun" und ohne Anstreben einer beruflichen Hundetrainer-Laufbahn machen.
Für Berufseinsteiger eignet sich die Ausbildung sehr gut, da du ein Abschlusszertifikat als Referenz, sowie zur Einreichung beim zuständigen Veterinäramt erhältst und wir dich bestmöglich auf die für gewerbsmäßig arbeitende Hundetrainer verpflichtende Prüfung vorbereiten. Zudem erhältst du als Hundetrainer mit Abschlusszertifikat bei manchen Hundeschulen-Versicherungen Rabatt.
Jein. Niemand ist verpflichtet, nach der Ausbildung die Veterinäramtsprüfung zu machen, wenn keine gewerbliche Hundetrainer-Tätigkeit angestrebt wird. Du kannst also problemlos unsere Ausbildung absolvieren, auch wenn du "nur" dein Wissen erweitern willst.
Solltest du jedoch geplant haben, deine Hundetrainer-Leidenschaft zum selbstständigen Beruf zu machen, ist in Deutschland die Genehmigung nach §11 TierschG erforderlich, welche du nach erfolgreichem Absolvieren einer von uns unabhängigen Prüfung des für dich zuständigen Veterinäramtes erhältst. Wir bereiten dich optimal auf diese Prüfung vor.
Solltest du hingegen ein Angestelltenverhältnis anstreben, ist die §11-Zertifizierung in der Regel nicht notwendig und nur durch den Chef vorzuweisen.
Ja, wenn du zusätzlich unabhängig von unserer Ausbildung noch die Prüfung nach §11 TierSchG vor dem Veterinäramt ablegst ODER dich bei einer Hundeschule anstellen lässt, in der nur der Chef die
Zertifizierung nach §11 TierschG benötigt (dies je nach Ort anders).
Du erhältst - sofern du unsere interne Prüfung bestehst - zusätzlich zum Abschluss-Zertifikat einen schriftlichen Nachweis über deine absolvierten Pflicht-Praxisstunden. Beides kannst du als
Referenz beim Veterinäramt einreichen. Die Prüfung ist aber in der Regel immer unabhängig von der Ausbildung zusätzlich notwendig, wenn du dich als Hundetrainer selbstständig machen willst.
Wir sind grundsätzlich daran interessiert, Trainer einzustellen und bevorzugen dabei natürlich unsere eigenen Azubis. Frage nach deiner Ausbildung gerne bei uns an, falls du an einem Job (bevorzugt auf selbstständiger Basis (stundenweise Bezahlung)) interessiert bist.
Ja, das ist möglich. Der praktische Teil entfällt dann für dich und du nimmst auch nicht an der praktischen Prüfung, sowie praktischen Vorbereitung für die §11-Prüfung teil. Du erhältst nach Absolvieren unserer internen schriftlichen Prüfung ein entsprechendes Abschlusszertifikat. Die reine Theorie-Ausbildung findest du hier: www.onlinehundetrainerausbildung.de